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Unsere Pflegedienst Leistungen 

Pflegebetreuung immer von den selben Personen.
Zuverlässig und ohne Zeitdruck.

Pflegefachkraft Pflege mit Herz - Ambulanter Pflegedienst Nürnberg

Ambulante Pflege SGB V

Es gibt keinen besseren Ort für die Pflege
als Ihr Zuhause

Die ambulante Pflege wird von unserem qualifiziertem Pflegepersonal erbracht. Unsere Fachkräfte bieten Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen, wie z.B. Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Injektionen, Blutdruck & Blutzucker messen, Wechseln von  Kompressionsverbänden bzw. - Strümpfen.

 

Ein wichtiger Vorteil der ambulanten Pflege Zuhause ist, dass die Pflegepläne individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten zugeschnitten werden. Die Pflegekräfte arbeiten eng mit dem Patienten, seinen Angehörigen und gegebenenfalls mit dem behandelnden Arzt zusammen, um sicherzustellen, dass die Pflege den Bedürfnissen des Patienten gerecht wird. Das Verbleiben in der eigenen Wohnung oder im gewohnten Umfeld kann sich positiv auf die Genesung und die Lebensqualität auswirken. Es reduziert den Stress und kann das Wohlbefinden des Patienten fördern.

Ambulante Pflege SGB XI

Geborgenheit im Alltag - Pflege die sich anfühlt wie Familie

Die Ambulante Pflege nach SGB XI ist teil der Pflegeversicherung und für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad vorgesehen, die aufgrund von dauerhafter Pflegebedürftigkeit Hilfe im Alltag benötigen. Dies betrifft oft ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Menschen mit Behinderungen. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegekassen, und die Leistungen sind auf die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf ausgerichtet, unabhängig von akuten medizinischen Notwendigkeiten.

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Wir bieten Unterstützung im Alltag, die Förderung der Selbstständigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Mehr Zeit für die Erholung und weniger Stress

Hierbei wird vorübergehende Unterstützung für pflegende Angehörige geboten, die eine Entlastung von der häuslichen Pflege aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit benötigen. Die Kostenübernahme für die Verhinderungspflege kann bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI - Pflege mit Herz - Ambulanter Pflegedienst Nürnberg

Entlastungspflege nach § 45b SGB XI

Zeit für sich. Für eine Pflege die alle Beteiligten stärkt

Die Entlastungspflege nach § 45b SGB XI ist eine besondere Form der Leistung in der Pflegeversicherung, die darauf abzielt, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten. Diese Form der Pflegeleistung ist wichtig, um die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu fördern und gleichzeitig die Belastung der pflegenden Personen zu reduzieren.

 

1. Zielgruppe:

Die Entlastungspflege richtet sich an Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 nach dem neuen Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD).

 

2. Leistungen:

Die Entlastungspflege ermöglicht Pflegebedürftigen bis zu 1612€ pro Kalenderjahr, um für maximal vier Wochen im Jahr eine Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Dies kann beispielsweise in Form von Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder durch die Beauftragung von ambulanten Pflegediensten erfolgen.

 

3. Flexibilität:

​Die Entlastungspflege bietet Flexibilität hinsichtlich der Verwendung der Mittel. Pflegebedürftige können entscheiden, wie sie die Leistungen am besten für ihre individuellen Bedürfnisse einsetzen möchten. Dies kann je nach Situation unterschiedliche Formen annehmen, wie zum Beispiel die Finanzierung von Tages- oder Nachtpflegeangeboten oder die Unterstützung durch ambulante Dienste.

 

4. Beantragung:

Die Entlastungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierbei ist es wichtig, den Bedarf und die geplante Verwendung der Mittel darzulegen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Genehmigung.

 

5. Entlastung der Pflegenden:

Der Zweck der Entlastungspflege liegt vor allem darin, pflegende Angehörige zu unterstützen und zeitweise von ihrer Aufgabe zu entbinden. Dies trägt dazu bei, die eigene Gesundheit und Lebensqualität der Pflegenden zu erhalten.

 

6. Kombination mit anderen Leistungen:

Die Entlastungspflege kann auch mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. So können beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Verhinderungspflege in Ergänzung zur Entlastungspflege genutzt werden.

 

Die Entlastungspflege nach § 45b SGB XI ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und ermöglicht es diesen, notwendige Auszeiten zu nehmen, um ihre eigene Lebensqualität zu bewahren und die Pflege langfristig aufrechterhalten zu können.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Ihr Wegweiser für eine bedarfsgerechte Pflege und Lebensqualität

Der Besuch zur Beratung findet im eigenen Zuhause statt und wird von einem unserer Mitarbeiter durchgeführt. Das Hauptziel besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die Pflegepersonen zu unterstützen.

 

Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungsbesuch verpflichtend. Während des Besuchs wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation bewertet. Der Pflegeberater beurteilt, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige ausreichend sichergestellt sind. Falls der Berater die Situation als nicht gesichert ansieht, muss er dies begründen und kann Maßnahmen vorschlagen, um die häusliche Situation zu verbessern. Dies kann beispielsweise den Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zur Beseitigung von Barrieren umfassen.

 

Zusätzlich werden folgende Themen besprochen:

  • Die Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades.

  • Der Bedarf an Pflege- Hilfsmitteln, wie technische Hilfsmittel (z.B. Rollator) oder Verbrauchsmaterialien für die Pflege.

  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag.

  • Hebe- und Lagerungstechniken.

 

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und von unserem Pflegeberater an die Pflegekasse übermittelt.

 

Ein Vorteil des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause besteht darin, dass Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Gelegenheit haben, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung ihrer persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können die Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegeberater in Folgeberatungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen, was bedeutet, dass pflegebedürftige Personen gemäß Paragraf 37.3 SGB XI keine Zahlungen leisten oder in Vorkasse treten müssen.

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